Ja, grundsätzlich ist dies zulässig. Es ist jedoch zu beachten, dass Pronovo die ausbezahlte Einmalvergütung aufgrund der Reduktion der Leistung anteilsmässig zurückfordert.
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Ja, grundsätzlich ist dies zulässig. Es ist jedoch zu beachten, dass Pronovo die ausbezahlte Einmalvergütung aufgrund der Reduktion der Leistung anteilsmässig zurückfordert.