Ja, das ist grundsätzlich möglich und Pronovo schreibt hierzu keine Einschränkungen vor. Es ist jedoch zu beachten, dass für die subventionierte PV-Anlage eine Betriebspflicht und damit eine Mindestlaufzeit gilt.
Eine Anlage, für die eine Einmalvergütung ausbezahlt wurde, muss ab Inbetriebnahme, Erweiterung oder Erneuerung während der Mindestlaufzeit so gewartet werden, dass ein regulärer Betrieb sichergestellt ist. Photovoltaik-Anlagen sind zudem während der Mindestlaufzeit so zu betreiben, dass eine Mindestproduktion, wie sie aufgrund des Standorts und der Ausrichtung zu erwarten ist, nicht unterschritten wird.
Wird dieser Grundsatz durch eine Veränderung der Anlage verletzt, so fordert Pronovo die ausbezahlte Einmalvergütung ganz oder teilweise zurück.