Bei der Entwertung der HKN muss die Verbrauchergruppe angegeben werden, auch wenn die HKN im freiwilligen Markt eingesetzt werden. Eine endkundspezifische Entwertung ist nicht mehr vorgesehen. Vorbehalten bleiben andere spezialrechtliche (z.B. kantonale) Regulierungen.
FAQ Category: eTS-eBS-de
Müssen Verbrauchsdaten auf den Tag genau angegeben werden? Wäre es nicht sinnvoller, pro Monat eine Auswahl treffen zu können – wie im alten System?
Es ist es vorgesehen, dass die Energiedaten einmal monatlich, spätestens bis zum 6. des Folgemonats erfasst werden.
Welche Fristen gelten für die Entwertung der HKN?
Die Eigentümer der HKN nehmen die Entwertung in der Datenbank der Vollzugsstelle bis spätestens Ende Quartal vor. Bei Abgabe als Treib- oder als Brennstoff von erneuerbaren Gasen muss die Entwertung bis am 25. Tag des ersten Monats des Folgequartals erfolgen.
Bis wann müssen die Mengen einer Verbrauchsperiode entwertet werden? Bleibt der 25. des Folgemonats oder wurde der Fakt berücksichtigt, dass Gasversorger die Daten erst ca. 20 Tage später haben?
Die Eigentümer der HKN nehmen die Entwertung in der Datenbank der Vollzugsstelle bis spätestens Ende Quartal vor. Bei Abgabe als Treib- oder als Brennstoff von erneuerbaren Gasen muss die Entwertung bis am 25. Tag des ersten Monats des Folgequartals erfolgen.
Können H2-HKN weiterverkauft werden, wenn der Stoff vor Ort verwendet wurde?
Nein. Bei einer Verwendung vor Ort bleiben Stoff und HKN gekoppelt. Bei der Verwendung des Stoffs müssen die entsprechenden HKN entwertet werden.
Muss eine Firma, die Ethanol im Inland kauft, dann mit fossilem Treibstoff mischt und an Tankstellen oder Endkunden bringt, auch dieses System anwenden oder ist es beim Kauf bereits entwertet?
Wenn die erneuerbaren Treibstoffe (in diesem Fall Ethanol) an die Kompensationspflicht der Treibstoffimporteure angerechnet werden (z.B. durch KliK vergütet), dann kann der HKN bereits durch den Produzenten bzw. Importeur entwertet werden. Möchte ein Tankstellenbetreiber seinen Kunden zusätzlich freiwillige Mengen erneuerbare Treibstoffe anbieten, die nicht an die Kompensationspflicht angerechnet werden, dann muss sein Lieferant dafür HKN entwerten.
Kann etwas zur Höhe der Gebühren gesagt werden?
Die Gebühren für das HKN-System sind verursachergerecht ausgestaltet. Die Gebührenmaxima sind im Anhang 4 der Gebührenverordnung festgelegt und liegen für den Import und die Ausstellung der HKN bei ca. 11 Rp./MWh. Anlagen, die schon im Strom-HKN-System registriert sind, bezahlen für die Registrierung im HKN-System für erneuerbaren Brenn- und Treibstoffe keine Gebühren. Auch Anlagen, welche die produzierten Mengen direkt vor Ort verbrauchen und die HKN nicht veräussern, bezahlen für die Ausstellung der HKN keine Gebühren (HKN werden direkt nach der Ausstellung wieder entwertet).
Wie erklären sich die unterschiedlichen Gebühren fürs Strom- und BT-HKN-System?
Im Strom-HKN-System werden sehr viel mehr gebührenpflichtige Transaktionen vorgenommen, weshalb die Kosten pro Transaktion tiefer sind. Es gilt auch zu bedenken, dass BT-HKN als Nachweise gegenüber einem freiwilligen oder verpflichtenden Instrument eingesetzt werden können. Sie haben also einen höheren Wert als die Strom-HKN, die ausschliesslich zwecks Transparenz gegenüber den Endkunden eingesetzt werden können.
Gilt Import- oder Produktionszeitraum beim Import von Zertifikate?
Ein HKN wird ab dem Datum des Monats, in dem er ausgestellt wurde, während 18 Monate gültig sein. Beim Import eines Zertifikats gilt das Datum des ursprünglichen Zertifikats als Start der Gültigkeitsdauer.
Wie lange ist ein HKN gültig (von der Ausstellung bis zur Entwertung)?
Ein HKN wird ab dem Datum des Monats, in dem er ausgestellt wurde, während 18 Monate gültig sein. Wird ein HKN am 16. Februar ausgestellt, ist er also bis am 15. August des Folgejahres gültig. Der HKN kann während dieser 18 Monate entwertet und als Nachweis für die Nutzung von BT eingesetzt werden.