Das BFE hat am 22.10.2019 Informationen zu verkürzten Wartezeiten bei der Förderung von Photovoltaikanlagen ab 2020 publiziert.
Ab 2020 wird die Wartezeit für die Einmalvergütungen für Photovoltaik-Anlagen auf unter ein Jahr verkürzt.
Bis Ende 2020 wird die KLEIV voraussichtlich für alle Anlagenbetreiber ausbezahlt, die ihr vollständiges Gesuch bis zum 31. Januar 2020 einreichen.
Bis Ende 2020 erhalten voraussichtlich alle Anlagenbetreiber eine GREIV-Zusicherung, die ihr vollständiges Gesuch bis zum 31. Januar 2020 einreichen.
Bis Juli 2020 werden noch 147 Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung über 100 kW (total 41 MW) in das Einspeisevergütungssystem aufgenommen, die bis und mit 30. Juni 2012 angemeldet wurden und für die der Betreiber das Wahlrecht zugunsten der Einspeisevergütung ausgeübt hat. Dies wird das letzte KEV-Kontingent für die Photovoltaik sein.
Die KEV-Warteliste bei den übrigen Technologien wird nicht mehr weiter abgebaut.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Medienmitteilung des BFE.