Die Stromkennzeichnung schafft Übersichtlichkeit. Bedingung für eine korrekte Deklaration ist die Entwertung der Herkunftsnachweise im HKN-System.
Stromlieferanten sind nicht nur für die Beschaffung der Herkunftsnachweise, sondern auch für deren Entwertung zuständig. Ausgenommen sind im Lieferjahr 2020 lediglich Verträge mit Endkunden, die vor dem 01.11.2017 abgeschlossen wurden.
HKN-Entwertungen für die Schweizer Stromkennzeichnung werden über das betreffende Stromlieferantenkonto im HKN-System durchgeführt. Dort stehen die Entwertungszwecke «Stromkennzeichnung Schweiz» und «Freiwilliger Markt Schweiz» zur Auswahl. Ersteren verwenden die Systemnutzer für die Menge an HKN, für die die Kunden auch eine reale Stromlieferung erhalten. Werden die Kunden lediglich mit HKN beliefert, findet für diese Menge nur der Entwertungszweck «Freiwilliger Markt Schweiz» Anwendung. Näheres erklärt der «Leitfaden Stromkennzeichnung» des Bundesamtes für Energie.