Mit Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes auf den 01.01.2018 hat sich die rechtliche Grundlage des Einspeisevergütungssystems grundlegend geändert. Um die darauf angepasste Vollzugspraxis transparent zu machen, hat sich Pronovo entschieden, Richtlinien zu veröffentlichen.
Bisher hat Pronovo in dieser Reihe folgende Richtlinien veröffentlicht:
Mit der Richtlinie Photovoltaik folgt nun der dritte Teil, welcher per 01.05.2020 in Kraft tritt.
Die Richtlinie zeigt alle Anforderungen auf, welche zur Abwicklung der Photovoltaik Förderprogramme nötig sind. Damit kann ein reibungsloser Ablauf, mit der nötigen Rechtssicherheit, gewährleistet werden. Die Richtlinie umfasst die folgenden Themenbereiche:
- Gesuchsverfahren, Anlagedefinition und Anlagenkategorien
- Bestimmungen zu Einmalvergütungen
- Bestimmungen zum Eigenverbrauch
- Berechnung der Einmalvergütung sowie des Einspeise-Vergütungssatzes
- Ab- und Wiederaufbau von Anlagen
- Rechtliche Grundlagen
Es folgen weitere Richtlinien zu den Technologien Biomasse und Windenergie.
Mit den Richtlinien will Pronovo all ihren Partnern einen transparenten Einblick in ihre Vollzugspraxis geben und Fragen rund um die Abwicklung der Einspeisevergütung und der Einmalvergütung beantworten.
Die Richtlinie Photovoltaik finden Sie hier.