Neue Beglaubigungsformulare

Pronovo hat die Beglaubigungsformulare überarbeitet. Diese sind ab sofort gültig und können auf der Webseite von Pronovo heruntergeladen werden. Die alten Formulare werden von Pronovo noch bis 31. Oktober 2019 akzeptiert.

Am 2. April 2019 ist die revidierte Herkunftsnachweis- und Stromkennzeichnungsverordnung (HKSV) in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung wurde eingeführt, dass sogenannte Niederspannungskontrolleure (Kontrollorgane, die über eine Kontrollbewilligung nach Artikel 27 der Niederspannungs-Installationsverordnung verfügen) Anlagen mit einer Anschlussleistung bis 30 kVA beglaubigen dürfen. Pronovo hat die Beglaubigungsformulare überarbeitet, um diese Änderung aufzunehmen. Weiter hat Pronovo die Gelegenheit genutzt, um allgemeine Verbesserungen an den Formularen umzusetzen.

Folgende Formulare sind neu:

  • Photovoltaik
  • Photovoltaik Erweiterung
  • Änderung Messanordnung
  • Biomasse
  • Wasserkraft
  • Windenergie

Damit die Änderungen einfach und klar ersichtlich sind, finden Sie neben dem Originalformular ein Merkblatt, dass alle Änderungen aufzeigt und erklärt.

Für die Auditoren, Verteilnetzbetreiber und Niederspannungskontrolleure haben wir einen Leitfaden zur Beglaubigung erstellt, der alle Vorgaben, welche bei einer Beglaubigungen berücksichtigt werden müssen, aufzeigt.

Für Fragen rund um die neuen Beglaubigungsformulare können Sie Pronovo über info@pronovo.ch (Betreff: Beglaubigung) oder per Telefon jederzeit kontaktieren.

Wir bitten Sie, die neuen Beglaubigungsformulare ab sofort zu verwenden. Pronovo akzeptiert die alten Formulare noch während einer Übergangsfrist bis zum 31.10.2019.