Ab dem 1. Juli 2021 können auf Grund der EU-Richtlinie 2018/2001/EU (Renewable Energy Directive II) Schweizerische Herkunftsnachweise in den Ländern der Europäischen Union (EU) nicht mehr für die Stromkennzeichnung eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass ein elektronischer Export von Herkunftsnachweisen nur noch für den freiwilligen Markt, jedoch nicht mehr für die Stromkennzeichnung, möglich ist. Die Verwendung auf dem freiwilligen Markt ist zudem nur möglich, wenn das jeweilige Land dies explizit zulässt.
Importe von ausländischen Herkunftsnachweisen in die Schweiz sind weiterhin auf elektronischem Weg über das Herkunftsnachweissystem möglich.