Die Association of Issuing Bodies (AIB) hat am 27. April 2023 eine Anordnung erlassen, dass die mögliche mehrfache Geltendmachung des Verbrauchs von Strom aus isländischen erneuerbaren Energiequellen unterbunden werden muss. Der AIB liegt nun der Abschlussbericht des für diesen Fall einberufenen Assessment-Panels vor. Der AIB-Vorstand hat auf dieser Grundlage entschieden, dass die in der Anordnung gestellten Auflagen erfüllt wurden und damit keine weiteren Massnahmen notwendig sind.