Die Association of Issuing Bodies (AIB) hat am 27. April 2023 nebst einer Exportsperre eine Anordnung erlassen, dass die mögliche mehrfache Geltendmachung des Verbrauchs von Strom aus isländischen erneuerbaren Energiequellen unterbunden werden muss. Der AIB liegt nun ein Aktionsplan vor, der sich bereits in der Umsetzung befindet und von der AIB begleitet wird. Auf dieser Basis hat die AIB die Ausfuhr von Herkunftsnachweisen aus Island unter Auflagen wieder zugelassen.