Island darf bis auf weiteres keine Herkunftsnachweise ausführen

Im November letzten Jahres hat die Association of Issuing Bodies (AIB) Signale erhalten, dass in Island Doppelzählungen bzgl. der Kennzeichnung des Verbrauchs von isländischer Stromproduktion stattfinden. Konkret geben einige isländische Grossverbraucher ausdrücklich den Verbrauch von Strom aus isländischen erneuerbaren Energiequellen an, obwohl die entsprechenden Herkunftsnachweise ins Ausland exportiert werden.

Vor diesem Hintergrund hat die AIB ein Assessment des isländischen Herkunftsnachweissystems durchgeführt, das die Vermutung bestätigt hat. Als Konsequenz hat die AIB die Ausfuhr isländischer Herkunftsnachweise bis auf weites unterbunden. Zudem hat die AIB eine Anordnung erlassen, Massnahmen zu treffen, um dieses Problem zu lösen. Die AIB wird die isländische Herkunftsnachweisausstellerin Landsnet dabei unterstützen.

AIB Newsbeitrag