Photovoltaik Anlagen können durch Unwetter (Hagel, Wind etc.) beschädigt werden, was zu Ausserbetrieb- und Wiederinbetriebnahmen von PV-Anlagen führen kann. Dies muss Pronovo umgehend mitgeteilt werden. Wir verweisen auf Ihre Mitwirkungspflicht im Sinne von Art. 13 VwVG (Verwaltungsverfahrensgesetz; SR 172.021).
Die wichtigsten Informationen für betroffene Anlagen mit Einmalvergütung (EIV) und solche, die sich im Einspeisevergütungssystem (EVS) befinden, finden Sie hier.
Dienstag, 27.05.2025