Gerne informieren wir Sie über die Gebührenliste für das Jahr 2024 für das Schweizerische Herkunftsnachweissystem. Folgende Punkte sind bei der Gebührenliste 2024 zu beachten:
- Die Höhe der Gebühren für die Ausstellung, Weitergabe, Import und Export von Herkunftsnachweisen von 0,8 Rp./MWh wird beibehalten.
- Im Jahr 2024 wird neu eine volumenbasierte Gebühr auf die Entwertung von Herkunftsnachweisen (Entwertungsgebühr) von 0,8 Rp./MWh erhoben. Damit partizipieren auch die Verbraucherinnen an den Vollzugskosten des Herkunftsnachweissystems.
- Die Entwertungsgebühr wird erst mit der Inbetriebnahme des Herkunftsnachweissystems 2.0 (SHKN 2.0) eingeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt werden für die Entwertung keine Gebühren erhoben. Sie werden bis Ende Jahr über das Inbetriebnahmedatum des SHKN 2.0 und der Einführung der Entwertungsgebühr separat informiert.
Grundlage für diese Gebühren bilden die Verordnung über die Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich (GebV-En) sowie die durch Pronovo im Rahmen des Energiegesetzes (EnG), der Energieverordnung (EnV) und der Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV) zu erbringenden Dienstleistungen. Die Gebühren werden jeweils von der Aufsichtsbehörde (Bundesamt für Energie (BFE)) genehmigt.