Für die Messung von Energieerzeugungsanlagen in einem ZEV stehen ab sofort zwei neue Messmethoden zur Verfügung: Eine Aufteilung nach ZEV-internen Überschüssen und eine anteilsmässige Aufteilung anhand der Modulleistung der beteiligten PV-Anlagen.
Erfassungspflichtige Anlagen mit einer wechselstromseitigen Nennleistung über 30 kVA und Anlagen eines ZEV bis 30 kVA, die für ihre Überschussenergie Herkunftsnachweise (HKN) erhalten möchten, können gemäss «Leitfaden zur Beglaubigung von Anlage- und Produktionsdaten» (Kapitel 3.10.5) wahlweise eine der drei folgenden Messmethoden anwenden:
- Aufteilung nach ZEV-internen Überschüssen (neu)
- Anteilsmässige Aufteilung anhand Modulleistung der beteiligten PV-Anlagen (neu)
- Vollständig messtechnische Aufteilung anhand von Nettomessungen (bisher)
Im Leitfaden beschreibt Pronovo zusätzlich, welche Energiedaten jeweils an Pronovo gemeldet werden müssen.