Bern, 27.02.2019 – Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27. Februar 2019 Änderungen der Energieförderungsverordnung und der Energieverordnung verabschiedet. Er passt damit unter anderem die Fördersätze der Einspeise- und Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen an und präzisiert die Rahmenbedingungen für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV). Die Änderungen treten per 1. April 2019 in Kraft.