BFE stellt Sonderkontingent von 46 Mio. zur Verfügung und eine erneute Fristverkürzung bis zur Auszahlung

Das BFE hat heute eine Medienmitteilung verfasst. Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst: In den ersten drei Monaten des Jahres 2020 gab es in der Schweiz gegenüber dem ersten Quartal 2019 ein starkes Wachstum bei der Installation/Anmeldung neuer Photovoltaikanlagen. Das Bundesamt für Energie (BFE) stellt darum ein Sonderkontingent von 46 Millionen Franken aus dem Netzzuschlagsfonds zur Verfügung.

Zusätzlich verkürzt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Wartefristen für Photovoltaik-Förderbeiträge. Damit soll der Zubau der Photovoltaik angesichts der Corona-Situation gestützt werden. Dafür werden Fördermittel im Umfang von 46 Millionen Franken aus dem Netzzuschlagsfonds bereitgestellt (Link Medienmitteilung)

  • Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV): Die Warteliste kann komplett abgebaut werden. Für Anmeldungen, die seit Februar 2020 bei der Pronovo AG eingehen, bleibt lediglich eine Bearbeitungsfrist von etwa 3 Monaten bestehen. Anmeldungen, die früher erfolgt sind, erhalten die Zusicherung ihres Förderbeitrags bis spätestens Mitte Mai 2020.
  • Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV): Bis Ende 2020 erhalten alle Anlagenbetreiber eine Zusicherung ihres Förderbeitrags, die ihr Gesuch bei der Pronovo AG bis 31. März 2020 eingereicht hatten. Die Wartefrist für Neuanmeldungen sinkt damit ab April 2020 auf etwa neun Monate.

Eine weitere Unterstützungsmassnahme ist die am 24. März 2020 kommunizierte Kulanzregelung der Pronovo AG für Photovoltaikanlagen. (Link Medienmitteilung)