Seit dem 1. Januar 2022 dürfen gemäss Art. 2 HKSV Netzbetreiberinnen und unabhängige Kontrollorgane Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von weniger als 100kWp beglaubigen. Um die Beglaubigungen von PV-Anlagen dieser Grösse im Pronovo Kundenportal durchführen zu können, müssen alle Kontrollorgane eine Schulung und die zugehörige Wissenskontrolle als Teilnahmebestätigung absolvieren (vgl. erläuternder Bericht der HKSV). Die Schulung und die Wissenskontrolle können online durchgeführt werden. Netzbetreiberinnen und akkreditierte Auditor/innen können die Schulung freiwillig absolvieren. Die Einladungen zur Schulung wurden Anfang Februar 2022 verschickt.
Aktualisierter Beglaubigungsleitfaden
Der Beglaubigungsleitfaden mit allen notwendigen Informationen zur Beglaubigung von PV-Anlagen wurde aktualisiert. Im aktualisierten Leitfaden sind Präzisierungen zu Eigenbedarf und Hilfsspeisung sowie zur Eichung von Zählern und Wandlern eingefügt. Zudem ist eine Ergänzung zum Thema bidirektionale Elektrofahrzeuge als Speicher enthalten.
Pronovo wünscht eine inspirierende Lektüre sowie viel Erfolg bei der Schulung und der Wissenskontrolle für beglaubigende Stellen von PV-Anlagen weniger als 100 kWp.