Wie schon in einem Pronovo Newsbeitrag im Dezember angekündigt, wurden in der Energieförderungsverordnung (EnFV) die Leistungsbeiträge bei Einmalvergütung von Photovoltaikanlagen angepasst. Für PV-Anlagen, die vom 1. April 2021 an in Betrieb gehen, gelten folgende Ansätze:
Grundbeitrag | Leistungsbeitrag | |||
Bis 30 kWp | <100 kWp | >100 kWp | ||
Integrierte Anlagen | 770 | 420 | 320 | – * |
Angebaute und freigestellte Anlagen | 700 | 380 | 290 | 290 |
* für integrierte Anlagen mit einer Leistung von über 100 kWp gelten die Ansätze für angebaute Anlagen. |
Der Pronovo Tarifrechner ist mit den aktuellen Tarifen aktualisiert. Förderbeiträge für Anlagen mit Inbetriebnahmedatum nach dem 1. April 2021 können ab sofort nach den neuen Tarifen berechnet werden. Testen Sie, wie sich die neuen Leistungsbeiträge auf eine grössere Photovoltaikanlage auswirken würden.