HKN – Erfassung bis Entwertung

  • Erfassen und Ändern eines Unternehmenskontos

    Dieser Teilschritt erklärt, wie ein Konto im Herkunftsnachweissystem erstellt werden kann und welches Konto für welche Tätigkeiten verwendet werden sollte.

    Ein Unternehmenskonto können Sie eröffnen, indem Sie auf der Startseite des Herkunftsnachweissystems auf «Unternehmenskonto registrieren» klicken und uns die vollständigen Unterlagen zuschicken. Im Herkunftsnachweissystem werden folgende Unternehmenskonten geführt und erfasst:

    Anlagenbetreiberkonto Dieses Konto ist nur für die Betreiber einer Anlage. Auf diesem Konto werden alle HKN generiert, nachdem die Produktionsdaten der Anlagen eingetragen wurden. Die Herkunftsnachweise können manuell oder mittels Daueraufträgen weitergegeben werden.
    Händlerkonto Auf diesem Konto können HKN übernommen und weitergegeben werden. Zudem sind internationale Handel und das Entwerten von HKN möglich.
    Stromlieferantenkonto Dieses Konto ist Pflicht für jeden Stromlieferanten, da die jährliche Deklarierung des Stromlieferantenmixes über dieses Konto erfolgen muss. Des Weiteren ist das Übernehmen und das Entwerten von HKN möglich.
    Stromlieferanten-Dienstleisterkonto Dieses Konto ist für Energieversorgungsunternehmen oder Dienstleister, die im Auftrag eines anderen Unternehmens die Stromkennzeichnung vornehmen. Die Möglichkeiten sind dieselben, wie beim Lieferantenkonto.
    Spezielle Konten für Netzbetreiber, Netzbetreiber-Dienstleister und Auditoren Für die Eröffnung eines Unternehmenskontos dieser Rollen dient das Formular «Identifikationsdaten Netzbetreiber, EDM-Dienstleister und Auditor». Die Verträge werden Ihnen nach Eingang des unterschriebenen Anmeldeformulars umgehend zur Unterzeichnung zugestellt.

    Sobald Pronovo die vollständigen Unterlagen (Anmeldeformular und Vertrag) erhalten hat, senden wir Ihnen als Hauptansprechpartner die Logindaten für den Onlinezugang auf das Unternehmenskonto zu. Der Benutzername wird per E-Mail und das Passwort per Einschreiben zugestellt.

    Netzbetreiberkonto Netzbetreiber mit EVS-, MKF- oder HKN-Anlagen oder auch Anlagen der Einmalvergütung in ihrem Netzgebiet sind verpflichtet, ein Unternehmenskonto als Netzbetreiber einzurichten. In diesem Konto werden die Produktionsdaten eingetragen, reine HKN-Anlagen erfasst und Messpunktbezeichnungen verwaltet.
    Netzbetreiber-Dienstleisterkonto Diese Rolle ist für Netzbetreiber oder Dienstleister, die die gesamte oder teilweise Verwaltung für andere Netzbetreiber übernehmen.
    Auditorenkonto Diese Rolle ist nur für Auditoren. In diesem Konto können Sie reine HKN-Anlagen erfassen und Produktionsdaten freigeben.

    Änderung der Stammdaten und Erfassung weiterer Benutzer

    Die Stammdaten können Sie teilweise direkt im Herkunftsnachweissystem ändern.

    Daten, die im Herkunftsnachweissystem grau hinterlegt sind, können Sie nicht selbst ändern. Bitte senden Sie eine E-Mail an info@pronovo.ch.

    Sie können online weitere Benutzer erfassen, die Zugriff auf das rollenspezifische Unternehmenskonto benötigen. Die neuen Benutzer erhalten ihren Benutzernamen per E-Mail und das Passwort per Einschreiben.

  • Erfassen der Anlagedaten

    Hier wird erklärt, wie Anlagen, welche nicht für die Einspeisevergütung (KEV) oder die Einmalvergütung (EIV) angemeldet sind, für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen erfasst werden können.

    • Für Anlagen mit einer Installierten nominalen DC-Modulleistung bis einschliesslich 99.99 kW und MKF-Anlagen reicht eine Beglaubigung der Anlagedaten durch den Netzbetreiber (Betreiber der Messstelle) aus. Der Netzbetreiber muss jedoch vom Anlagenbetreiber rechtlich entflochten sein. Hinweis: Nicht alle Netzbetreiber bieten diesen Service an. Alternativ ist ein unabhängiges Kontrollorgan anzufragen.
    • Für Anlagen mit einer Installierten nominalen DC-Modulleistung ab 100 kW muss die Beglaubigung durch einen für diesen Fachbereich akkreditierten Auditor erfolgen.

    Im ersten Fall kann die Anlage durch den zuständigen Netzbetreiber online über das Herkunftsnachweissystem im Unternehmenskonto erfasst werden – sofern er diesen Service anbietet. Alternativ ist ein unabhängiges Kontrollorgan anzufragen. Im zweiten Fall muss die Erfassung durch einen unabhängigen Auditor vorgenommen werden.

    Sollte eine Anlage für das EVS oder die EIV angemeldet sein, finden Sie alle Informationen zur Beglaubigung der Anlagedaten unter «Informationen für den Netzbetreiber/Auditor».

    Ab wann die Produktionsdaten erfasst werden können, sehen Sie als Netzbetreiber in der automatischen E-Mail, die Sie umgehend nach der Bearbeitung der Beglaubigung erhalten.

    Erst mit dem Beginn der Produktionsdatenmeldung werden Herkunftsnachweise ausgestellt, für die der Anlagenbetreiber entweder eine Einspeisevergütung erhält oder die Herkunftsnachweise handeln kann.

  • Erfassen von Produktionsdaten und Ausstellen von Herkunftsnachweisen

    Produktionsdaten können nur durch Netzbetreiber, Netzbetreiber-Dienstleister oder Auditoren erfasst werden.

    Herkunftsnachweise werden für Zeiträume von einem Monat, einem Quartal oder einem Jahr erfasst und ausgestellt. Entsprechend dem Zeitraum des Herkunftsnachweises müssen auch die Produktionsdaten gemeldet werden:

    Monats-Herkunftsnachweise

    Die Produktionsdaten müssen bis spätestens Ende des Folgemonats nach dem Produktionsmonat gemeldet werden. Bsp. Der Monat Januar muss bis Ende Februar gemeldet werden.

    Quartals-Herkunftsnachweise

    Die Produktionsdaten müssen bis spätestens Ende des Monats nach Quartalsende gemeldet werden. Bsp. Das erste Quartal (Januar bis März) muss bis Ende April gemeldet werden.

    Jahres-Herkunftsnachweise

    Die Produktionsdaten müssen bis spätestens Ende Februar nach Jahresende gemeldet werden.

    Für erfassungspflichtige Anlagen (Netzanschlussleistung über 30 kVA) sind Monats-Herkunftsnachweise vorgeschrieben, d.h. die Produktionsdaten müssen monatlich gemeldet werden.

    Bei kleineren Anlagen (Netzanschlussleistung bis 30 kVA) kann die Produktion entweder in einem Zeitraum von 1, 3 oder 12 Monaten gemessen und im Herkunftsnachweissystem erfasst werden. Somit ist z.B. eine halbjährliche Meldung der Produktion gemäss der Verordnung für den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV) nicht zulässig.

    Erst nachdem die Produktionsdaten beglaubigt1 worden sind, werden von Pronovo Herkunftsnachweise ausgestellt, welche daraufhin dem Anlagenbetreiber im Herkunftsnachweissystem zur Verfügung stehen.

    Zulässige Verfahren2 für die Meldung von Produktionsdaten

    Automatisierte Meldung der Produktionsdaten

    Dieses Verfahren wird von Pronovo empfohlen. Bei der automatisierten Meldung der Produktionsdaten gelten diese unmittelbar als beglaubigt. Damit die elektronische Meldung von Produktionsdaten an Pronovo reibungslos funktioniert, müssen folgende 3 Bedingungen erfüllt sein:

    1. Die Anlage muss mit einer fernauslesbaren Messvorrichtung zur elektronischen Meldung der Produktionsdaten ausgerüstet sein

    Um eine möglichst reibungslose Abwicklung bezüglich der elektronischen Meldung von Produktionsdaten zu gewährleisten, wird empfohlen, eine fernauslesbare Messvorrichtung zu installieren.

    2. Die Anlage muss im Herkunftsnachweissystem von Pronovo erfasst sein

    Erst nach Erhalt der automatischen E-Mail, die Sie als Netzbetreiber nach Bearbeitung der Beglaubigung durch Pronovo erhalten, kann die Meldung der Produktionsdaten beginnen. Bitte senden Sie keine Daten, bevor Sie diese E-Mail nicht erhalten haben. Die Daten können nicht verarbeitet werden und werden daher vom Pronovo EDM-System abgelehnt.

    Allfällige Änderungen an der Anlage müssen Pronovo umgehend mitgeteilt werden, wobei wesentliche Änderungen erneut beglaubigt werden müssen.

    3. Fristgerechte Meldung der Produktionsdaten an Pronovo

    Der Netzbetreiber hat die Aufgabe, die Produktionsdaten gemäss dem standardisierten Datenaustausch (SDAT-CH) an Pronovo zu übermitteln:

    • Monatlicher Versand: Hierzu müssen jeweils die Werte eines vollen Kalendermonats bis zum 5. Tag des Folgemonats gesendet werden. Es ist notwendig, dass die Daten vollständig und plausibel sind um vom Pronovo EDM-System verarbeitet werden zu können. Sollte die Anlage in einer gewissen Zeit nichts produziert haben, muss eine «0» eintragen und beglaubigt werden.
    • Quartalsweiser Versand: Hierzu müssen jeweils die Werte eines vollen Quartals bis zum 5. Tag des Folgequartals gesendet werden. Es ist notwendig, dass die Daten vollständig und plausibel sind um vom Pronovo EDM-System verarbeitet werden zu können. Sollte die Anlage in einer gewissen Zeit nichts produziert haben, muss eine «0» eintragen und beglaubigt werden.

    Werden Daten einer Anlage gesendet, welche nicht freigeschaltet oder für die kein korrekter Messpunkt hinterlegt ist, so werden diese vom Pronovo EDM-System abgewiesen. In diesem Fall bitten wir den Netzbetreiber, mit Pronovo Kontakt aufzunehmen.

    Erst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann für die produzierte Elektrizitätsmenge Herkunftsnachweise ausgestellt werden, die dem Anlagenbetreiber für die weitere Verwendung zur Verfügung stehen

    Manuelle Meldung der Produktionsdaten

    Bei der manuellen Meldung der Produktionsdaten über das Herkunftsnachweissystem von Pronovo müssen die Produktionswerte vom Netzbetreiber oder vom Auditor über deren Onlinezugang erfasst werden. Bei diesem Verfahren gelten für die Beglaubigung der Produktionsdaten die nachfolgenden Regeln.

    • Der Netzbetreiber (Betreiber der Messstelle) kann, wenn dieser vom Anlagenbetreiber rechtlich entflochten ist und die Anlage bis einschliesslich 30 kVA ist, die Produktionsdaten beglaubigen.
    • Alle Auditoren (akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle) können die Produktionsdaten beglaubigen.

    1 Die Beglaubigung von Produktionsdaten wird im Leitfaden zur Beglaubigung von Anlage- und Produktionsdaten geregelt.
    2 gemäss Verordnung für den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung HKSV (Stand: 1. November 2017)), Art. 4 Abs. 1 und dem Branchendokument SDAT-CH.

  • Weitergabe von Herkunftsnachweisen

    Herkunftsnachweise (HKN) können gehandelt werden, z.B. von einem Anlagenbetreiber an einen Händler, von einem Händler an einen anderen Händler oder von einem Händler an einen Stromlieferanten. Im Herkunftsnachweissystem entspricht dies einer «Weitergabe» von HKN.

    Dies geschieht online in zwei Schritten:

    • Zuerst muss Marktakteur A die HKN «bereitstellen», die er an Marktakteur B verkaufen will.
    • Dann kann Marktakteur B – sein Einverständnis vorausgesetzt – die von Marktakteur A bereitgestellten HKN übernehmen.

    Nach erfolgter Übernahme durch den Marktakteur B stehen die HKN somit Marktakteur A nicht mehr zur Verfügung. Eine Doppelzählung wird damit ausgeschlossen.

    Internationale Weitergaben von Herkunftsnachweisen

    Der internationale Handel ist nur von einem Händlerkonto aus möglich. Sie benötigen dazu die AIB-Nummer des Empfängers der HKN.

  • Erfassen eines Dauerauftrags für die Weitergabe von Herkunftsnachweisen

    Mit Daueraufträgen können Anlagenbetreiber die Herkunftsnachweise ihrer Anlagen an einen Stromhändler oder Stromlieferanten übertragen und somit den ökologischen Mehrwert ihrer Stromproduktion vermarkten. Wie beim E-Banking können Sie Daueraufträge für die Weitergabe von HKN online über Ihr Anlagenbetreiber- oder Händlerkonto anlegen.

    Falls Sie kein Benutzerkonto im Herkunftsnachweissystem besitzen, Ihre HKN aber für die Zeit auf der EVS-Warteliste oder dauerhaft dem regionalen Netzbetreiber oder einem Dritten abtreten möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

    EVS-Anlagen auf der Warteliste

    Das physische Formular für die Einrichtung eines HKN-Dauerauftrages, das wir in der Vergangenheit verwendet haben, werden wir noch bis zum 31. März 2021 akzeptieren. Anschliessend ist nur noch die Online-Erfassung von Daueraufträgen möglich.

    Anlagen, welche direkt als HKN-Anlage angemeldet werden

    Mit der Anmeldung der HKN-Anlage muss gleichzeitig einen HKN-Dauerauftrag erfasst werden. Diesen Dauerauftrag kann der Netzbetreiber oder Auditor direkt erfassen.

  • Entwerten von Herkunftsnachweisen

    Hier wird erklärt, wie ein Stromlieferant die Herkunftsnachweise zugunsten der Stromkennzeichnung verwenden kann. Weitere Informationen zur Stromkennzeichnung finden Sie hier.

    Damit Sie diese Herkunftsnachweise verwenden können, ist die sogenannte Entwertung der HKN im Herkunftsnachweissystem notwendig. Das Entwerten muss über das Händler- oder Stromlieferantenkonto durchgeführt werden. Weitere Details finden Sie hier. Nach der Entwertung der HKN stehen diese nicht mehr im Herkunftsnachweissystem zur Verfügung. Eine Doppelzählung ist ausgeschlossen. Erst die entwerteten HKN dürfen in der Stromkennzeichnung verwendet werden.

    Ein Herkunftsnachweiszertifikat der entwerteten Menge wird dem Händler/Stromlieferanten je nach Wunsch elektronisch oder physisch zugestellt. bzw. kann von unserem System heruntergeladen werden. Die zugestellten HKN-Zertifikate können hier durch den entsprechenden Verbraucher über den Verifizierungscode im Zertifikat auf ihre Echtheit überprüft werden.

    Die Entwertung von HKN im schweizerischen Herkunftsnachweis-System ist nur dann erlaubt, wenn der Verbrauch in der Schweiz stattfindet. Falls der Herkunftsnachweis ins Ausland verkauft wird, müssen die HKN zuerst ins betreffende Land transferiert werden. Danach findet im jeweiligen Land die Entwertung statt.

    Bei Fragen zu diesem Thema helfen wir gerne weiter.