Die Mehrkostenfinanzierung (MKF) ist eines der Vorreiterprogramme zur Förderung von Erneuerbaren Energien in der Schweiz.
Das Programm wird nur noch mit den bestehenden MKF-Anlagen fortgeführt. Es können keine Anlagen neu in die MKF aufgenommen werden.
Der Artikel 7 des Energiegesetzes (EnG) in der Fassung vom 26. Juni 1998 dient als Rechtsgrundlage für die MKF. Gemäss dieser Bestimmung sind die Energieversorgungsunternehmen (EVU) verpflichtet, den von unabhängigen Produzenten gewonnenen Strom abzunehmen.
Für diesen Strom aus erneuerbaren Energien wird den Produzenten ein Jahresmittelpreis von 15 resp. 16 Rp./kWh garantiert. Die sich aus der Differenz zwischen dem garantierten Abnahmepreis und dem marktorientierten Bezugspreis ergebenden Mehrkosten werden dem EVU durch die Pronovo erstattet.
Die Pronovo deckt die entstehenden Kosten über einen Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze (Netzzuschlag).
Weitere Informationen finden Sie in unserer MKF-Richtlinie.