EVS – Erweiterung

Bestehende Anlagen dürfen im EVS unbegrenzt erweitert werden (Ausnahme Wasserkraft 10 MW Grenze). Unter einer Erweiterung wird eine Steigerung der elektrischen Leistung einer bestehenden Anlage verstanden.

Eine Erweiterung hat jedoch immer eine Absenkung des Vergütungssatzes zur Folge.

  • Inbetriebnahmemeldung Erweiterung

    Bitte melden Sie uns die geplante Erweiterung mindestens einen Monat vor der Inbetriebnahme mit dem Formular «Voranzeige zur Inbetriebnahmemeldung / Erweiterung».

    • PV mit DC Modulleistung bis 99.999 kW
      Formular «Beglaubigte Anlagedaten Photovoltaik». Die Anlage kann durch Ihre Netzbetreiberin, ein Kontrollorgan oder einen für diesen Fachbereich akkreditierten Auditor oder Auditorin beglaubigt werden (vorausgesetzt diese sind nicht mit dem Anlagenbetreibenden rechtlich verbunden).
    • PV mit einer DC-Modulleistung ab 100 kW und andere Technologien
      Formular «Beglaubigte Anlagedaten» der jeweiligen Technologie. Die Anlage muss durch einen für diesen Fachbereich akkreditierten Auditor oder Auditorin beglaubigt werden (vorausgesetzt diese sind nicht mit dem Anlagenbetreibenden rechtlich verbunden).

    Zusätzlich für integrierte Photovoltaikanlagen

    Farbfotos in hoher Auflösung des Solargenerators, während des Baus und nach der Fertigstellung. Aus den eingereichten Fotos muss ersichtlich sein, dass eine integrierte Anlage nach Art.6 Abs.2 der EnFV vorliegt. Ideal sind Fotos, auf denen die Unterkonstruktion vor der Modulmontage sichtbar ist und die nach der Fertigstellung die Gesamtfläche sowie die Randabschlüsse zeigen.

    Reichen Sie die beglaubigten Anlagedaten bitte spätestens im Folgemonat nach der Inbetriebnahme der Erweiterung ein. Ansonsten kann es bei Anlagen, die bereits durch das EVS vergütet werden, zu Verzögerungen in der Auszahlung kommen.

  • Wie ändert sich der Vergütungssatz bei einer Erweiterung?

    Photovoltaik

    Wird eine Anlage erweitert, so stehen dem Anlagebetreiber zwei Möglichkeiten offen:

    • Die Erweiterung wird hinter demselben Messpunkt wie die Grundanlage angeschlossen. In diesem Fall wird die Erweiterung mit 0 Rp./kWh vergütet. Daraus ergibt sich ein deutlich niedrigerer Vergütungssatz, welcher sich wie folgt berechnet:

    Kleinwasserkraft oder Biomasse

    Bei einer Erweiterung ab dem 01.01.2018 berechnet sich der Vergütungssatz wie folgt:

    Wobei:

    Tarif = Mit Gesamtproduktion berechneter Vergütungssatz

    PGrund = Leistung Grundanlage

    PGesamt = Leistung Gesamtanlage

    Produktionvor = Durchschnittliche Nettoproduktion der letzten 2 Jahre (Biomasse) oder 5 Jahre (Wasserkraft) vor der Erweiterung

    Produktiongesamt = Nettoproduktion nach Erweiterung