Der Hauptzweck der Herkunftsnachweise (HKN) ist es, gegenüber den Endverbrauchern Transparenz zu schaffen. Dies geschieht, indem bei der Stromproduktion Herkunftsnachweise generiert werden, welche später gegenüber dem Endverbraucher in der Stromkennzeichnung verwendet werden.
Für jede Kilowattstunde Strom, die erzeugt wird, wird ein Herkunftsnachweis (HKN) ausgestellt. Der HKN ist vom physischen Stromfluss entkoppelt und wird losgelöst als eigenständiges Zertifikat gehandelt. Der HKN dient somit als rein buchhalterische Grösse, die aufzeigt, wie sich die Stromproduktion der Schweiz zusammensetzt.
Über das Herkunftsnachweissystem gelangt der HKN vom Anlagenbetreiber, auch über einen Händler, zu einem Stromlieferanten. Der Stromlieferant entwertet diese HKN. Nur mit dieser Entwertung dürfen die Mengen und Energieträger, die sich in Form von Zertifikaten auf dem Konto des Stromlieferanten befinden, in der Stromkennzeichnung ausgewiesen werden. Entwertete HKN stehen im Herkunftsnachweissystem nicht mehr für weitere Aktivitäten zur Verfügung. So wird eine Doppelzählung ausgeschlossen.
Auch für Anlagen, die sich auf der Warteliste befinden oder bereits die Einmalvergütung erhielten, können nach Eingang der Beglaubigung frei handelbare HKN ausgestellt werden.
- Informationen auf dem Herkunftsnachweis
Herkunftsnachweise (HKN) geben Auskunft über:
- Die produzierte Elektrizitätsmenge in kWh
- Die Energieträger, welche zur Produktion der Elektrizität eingesetzt werden
- Den Zeitraum und den Ort der Produktion
- Die Identifikationsdaten der Produktionsanlage
- Die technischen Daten der Produktionsanlage (Leistung, Art, etc.)
- Die produzierten Mengen an CO2 bei fossilen sowie an radioaktiven Abfällen bei Kernenergieanlagen
- Label wie beispielsweise «naturemade star», «TÜV SÜD Erzeugung EE»
- Auf den Entwertungsbestätigungen finden Sie die Herkunftsnachweisnummer, die sogenannte Cancellation Statement Nummer, sowie den Verifizierungscode (rote Markierung) zur Überprüfung der Echtheit dieses Dokuments. Diese Überprüfung können Sie unter «Verifizierung von Herkunftsnachweisen» auf der Startseite des Herkunftsnachweissystems vornehmen.
- Label mit einem ökologischen Mehrwert
Label mit einem ökologischen Mehrwert werden auf dem Herkunftsnachweis aufgeführt. Derzeit gilt dies für die Label «naturemade basic/star» und «TÜV SÜD Erzeugung EE». Label können auch bei Transaktionen ins Ausland mitgeführt werden. Im Herkunftsnachweissystem entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Nutzer.
Sollen für eine bestimmte Anlage Label erfasst werden, nehmen Sie bitte mit den Herausgebern der Label direkt Kontakt auf.
- Verfallsdatum
Die Gültigkeit der Herkunftsnachweise (HKN) beschränkt sich auf 12 Monate ab der Ausstellung, mindestens aber bis Ende Mai des Folgejahres1. Dies ermöglicht dem Stromlieferanten, Herkunftsnachweise des Vorjahres bis Ende Mai des Folgejahrs in der Stromkennzeichnung einzusetzen.
Monats-HKN
Die HKN aus den Produktionsmonaten Januar bis Mai sind gültig bis Ende Mai des Folgejahres. Die HKN aus den restlichen Produktionsmonaten sind 12 Monate gültig.
*JA = Jahresabschluss
Quartals-HKN
Die HKN aus dem ersten Quartal sind gültig bis Ende Mai des Folgejahres. Die HKN aus dem zweiten, dritten und vierten Quartal sind jeweils 12 Monate gültig.
* JA = Jahresabschluss
Jahres-HKN
Die HKN sind gültig bis Ende Dezember des Folgejahres.
* JA = Jahresabschluss
1 gemäss Herkunftsnachweisverordnung HKNSV (Stand: 1. Januar 2018), Art. 1 Abs. 4
- Gebühren für HKN
Bei den geförderten Anlagen (EVS, EIV, MKF) werden die Gebühren für die Benutzung des Herkunftsnachweissystems (mit Ausnahme der Transaktionsgebühren bei EIV und MKF-Anlagen) vom Förderfonds getragen.
Detailliertere Informationen zu den Gebühren finden Sie unter Formulare und Dokumente > Dokumente > Herkunftsnachweise (HKN).
Alles zum Thema Herkunftsnachweise
- Herkunftsnachweise (HKN)Der Hauptzweck der Herkunftsnachweise (HKN) ist es, gegenüber den Endverbrauchern Transparenz zu schaffen.
- DauerauftragMit Daueraufträgen können Anlagenbetreiber die Herkunftsnachweise (HKN) ihrer Anlage an einen Stromhändler oder Stromlieferanten übertragen und somit den ökologischen Mehrwert ihrer Stromproduktion vermarkten.
- Vermarktung von StromJeder Anlagenbetreiber, welcher seine Anlage für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen erfassen lässt, kann diese frei vermarkten.
- StromkennzeichnungSchweizer Stromlieferanten müssen Ihren Endkunden mindestens einmal jährlich eine Stromkennzeichnung ausweisen.
- EigenverbrauchsregelungAlle Anlagenbetreiber haben das Recht, die eigenerzeugte Elektrizität vor Ort selbst zu verbrauchen.
- MehrwertsteuerpraxisMehrwertsteuer in Kombination mit Herkunftsnachweise
- Prozess Erfassung bis EntwertungVollständiger Prozessbeschrieb für die Erfassung und Entwertung von Herkunftsnachweisen
- Anleitung Erfüllung der ErfassungspflichtBetreiber von Anlagen mit einer Netzanschlussleistung von über 30 kVA haben die Pflicht, ihr Kraftwerk im Herkunftsnachweissystem erfassen zu lassen.
- Anleitung ErsatznachweiseErsatznachweise werden für Produktionsmengen aus konventionellen Kraftwerken in AIB-Ländern ausgestellt.