Pronovo veröffentlicht hier die Liste der Beschaffungen ihrer öffentlichen Aufträge ab CHF 50‘000.-. Als Auftraggeberin ist Pronovo verpflichtet, mindestens einmal jährlich über ihre dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) unterstellten öffentlichen Aufträge ab CHF 50’000.- zu informieren (Art. 27 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswese [VöB]).