Kontakt rund um eTS/eBS

Kontakt rund um eTS/eBS

Für Fragen zum Projekt oder zum zukünftigen Betrieb des neuen HKN-Systems für flüssige und gasförmige Treib-und Brennstoffe eTS/eBS kontaktieren Sie uns bitte unter info@pronovo.ch (mit Betreff: «eTS/eBS»).

Häufige Fragen zu eTS und eBS

Häufige Fragen zu eTS und eBS

Das Schweizer Herkunftsnachweissystem für erneuerbaren Brenn- und Treibstoffe nimmt am 1.1.2025 seinen Betrieb auf. Die in den Q+A erläuterten Ausführungsbestimmungen gelten vorbehältlich des Bundesratsentscheid zur Inkraftsetzung der Energieverordnung und der Verordnung über den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe, der noch vor Ende Jahr fallen soll.

Facts Herkunftsnachweise

Die von Pronovo ausgestellten Nachweise garantieren die Herkunft des erzeugten Stroms. Sie zeigen also auf, aus welchem Kraftwerk und aus welcher Energiequelle der Strom stammt.

Seit dem 1. Januar 2013 besteht die gesetzliche Pflicht, dass die gesamte schweizerische Elektrizitätsproduktion aus Kraftwerken mit einer Netzanschlussleistung von über 30 kVA mittels Herkunftsnachweisen erfasst werden muss. Weiter müssen alle vorhandenen Nachweise für die Stromkennzeichnung verwendet werden. Dies bedeutet, dass der Stromlieferant dem Endverbraucher den gelieferten Strommix einmal jährlich mit der Rechnung deklarieren und auf der Basis von Herkunftsnachweisen garantieren muss. Damit wird nicht nur auf der Produktionsseite, sondern auch auf der Seite des Endverbrauchers eine hohe Transparenz erreicht.

Herkunftsnachweise werden auch für konventionelle Kraftwerke und Kernkraftwerke ausgestellt. Bei Kraftwerken mit erneuerbaren Energiequellen können zwecks Garantie von zusätzlichen Qualitäten (wie z.B. ökologische Nachhaltigkeit) Stromproduktelabels von anderen Organisationen auf dem Herkunftsnachweis mitgeführt werden.