Mit Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes auf den 01.01.2018 hat sich die rechtliche Grundlage des Einspeisevergütungssystems grundlegend geändert. Um die darauf angepasste Vollzugspraxis transparent zu machen, hat sich Pronovo entschieden, Richtlinien zu veröffentlichen.
Im Januar 2020 hat Pronovo den ersten Teil veröffentlicht. Dabei hat es sich um den «Allgemeinen Teil» der Ausführungen zum Vollzug des Einspeisevergütungssystems (EVS) und der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen gehandelt.
Nun liegt der zweite Teil vor: Die Richtlinie zur Wasserkraft. Die darin behandelten Themen umfassen:
- Anlagedefinition
- Berechnung des Vergütungssatzes
- Jährliche Überprüfung
- Anforderungen an erheblich erweiterte und erneuerte Anlagen
- Rechtliche Grundlagen
Es folgen weitere Richtlinien zu den Technologien Photovoltaik, Biomasse und Windenergie.
Mit den Richtlinien will Pronovo all ihren Partnern einen transparenten Einblick in ihre Vollzugspraxis geben und Fragen rund um die Abwicklung der Einspeisevergütung und der Einmalvergütung beantworten.
Die Richtlinie Wasserkraft finden Sie hier.