Pronovo hat den Beglaubigungsleitfaden überarbeitet. Die Überarbeitung betrifft die Aufteilung von HKN von mehreren Anlagen in einem ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch). Neu finden Sie im Kapitel 3.10.5 im Beglaubigungsleitfaden drei Varianten, wie die HKN von mehreren Anlagen in einem ZEV aufgeteilt werden können:
- Aufteilung nach ZEV internen Überschüssen
Mit dieser Variante können die HKN in einem ZEV auch dann aufgeteilt werden, wenn in diesem ZEV Anlagen mit unterschiedlichen Technologien vorkommen. Anhand einer Abbildung und der beispielhaften Berechnung wird aufgezeigt, wie die Berechnung der Überschüsse der beteiligten Anlagen erfolgt.
- Anteilsmässige Aufteilung anhand Modulleistung der beteiligten PV-Anlagen
Diese Variante kann dann angewendet werden, wenn ausschliesslich PV-Anlagen im ZEV vorkommen und keine der beteiligten Anlagen am Einspeisevergütungssystem teilnimmt. Eine Abbildung und ein Rechenbeispiel zeigen, wie die Überschüsse der Anlagen mit dieser Variante berechnet werden.
- Vollständig messtechnische Aufteilung anhand von Nettomessungen
Diese Variante war im Leitfaden schon bisher als Lösung enthalten. Da diese Lösung messtechnisch eher aufwändig umzusetzen ist, ist sie nur dann empfehlenswert, wenn die beteiligten Anlagen sowieso mit einer Nettomessung ausgerüstet sein müssen (wechselstromseitige Nennleistung > 30 kVA). Die Variante kann jedoch in allen möglichen Konstellationen angewendet werden (z.B. auch mit unterschiedliche Technologien).
Der neue Beglaubigungsleitfaden ist ab 01.04.2020 gültig und steht Ihnen zum Download zur Verfügung. Bei Fragen können Sie uns jederzeit via E-Mail oder telefonisch kontaktieren.