Die Mehrkostenfinanzierung (MKF) ist eines der Vorreiterprogramme zur Förderung von erneuerbaren Energien in der Schweiz.
Das Programm wird nur noch mit den bestehenden MKF-Anlagen fortgeführt. Der Artikel 7 des Energiegesetzes (EnG) in der Fassung vom 26. Juni 1998 dient als Rechtsgrundlage für die MKF. Gemäss dieser Bestimmung sind die Energieversorgungsunternehmen (EVU) verpflichtet, den von unabhängigen Produzenten gewonnenen Strom abzunehmen und mit durchschnittlich 15 Rappen pro Kilowattstunde zu vergüten.
Per 1. Januar 2020 ist eine überarbeitete und ergänzte MKF-Richtlinie in Kraft getreten. Die neue MKF-Richtlinie 2.0 ist ab sofort für alle MKF-Deklarationen ab dem 1. Oktober 2019 gültig. Sie steht Ihnen auf unserer Homepage unter der Rubrik Mehrkostenfinanzierung oder unter «Formulare und Dokumente» zur Verfügung.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.