Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23.10.19 eine Teilrevision der für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien relevanten Energieförderungsverordnung (EnFV) beschlossen.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
- Absenkung der Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen mit Inbetriebnahme ab 1. April 2020:
- Photovoltaik-Anlagen im Einspeisevergütungssystem erhalten mit einer Inbetriebnahme ab 1 April 2020 9 Rp./kWh.
- Der Grundbeitrag bei Einmalvergütungen beträgt bei einer Inbetriebnahme ab 1. April 2020 Fr. 1000.- für angebaute Anlagen und Fr. 1100.- für integrierte Anlagen (die Leistungsbeiträge bleiben unverändert).
- Die Projektfortschritts- und Inbetriebnahme-Fristen von Geothermie-Projekten werden verlängert.
- Die Formel zur Berechnung des Vergütungssatzes bei Erweiterungen von Biomasse- und Wasserkraft-Anlagen wurde präzisiert.
Die revidierte EnFV tritt auf den 1. Januar 2020 in Kraft.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Medienmitteilung des BFE.