Der Bundesrat hat heute die relevanten Verordnungen für das neue Herkunftsnachweissystem (HKN-System) für erneuerbare Brenn- und Treibstoffe verabschiedet und setzt sie per 1.1.2025 in Kraft. Die gesetzliche Grundlage für die Ausdehnung des Herkunftsnachweiswesens auf andere Energieträger als Strom existiert bereits seit längerem in Art. 9 Energiegesetz.
Damit sind die präzisen Regelungen für den Vollzug öffentlich zugänglich. Sie finden die revidierte Energieverordnung hier und die neue Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis von erneuerbaren Brenn- und Treibstoffen hier.
Das neue HKN-System nimmt am 1. Januar 2025 seinen Betrieb auf und löst die bestehende Clearingstelle für erneuerbare Gase der Gasbranche ab. Pronovo ist mit dem Vollzug des HKN-Systems beauftragt. Im Laufe der nächsten Woche werden auf dieser Webseite alle wichtigen Informationen aufgeschaltet, welche die Akteure für das Onboarding und das Agieren im System benötigen. Im Moment finden sie bereits ein Q+A mit vielen wissenswerten Fakten rund um die regulatorischen Rahmenbedingungen und die technische Lösung des HKN-Systems.
Haben Sie Fragen, welche im Q+A nicht beantwortet werden? Pronovo und das Projektteam von BFE und BAFU stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Pronovo: info@pronovo.ch; Betreff: eTS/eBS
BFE/BAFU: ets_ebs@bfe.admin.ch
Mittwoch, 20.11.2024