Ab sofort errechnet das SHKN für alle Stromkennzeichnungsentwertungen pro Kilowattstunde produzierten Strom die Treibhausgasemissionen in kg CO2 Äquivalent (kg CO2-eq) über den gesamten Produktlebenszyklus und die Umweltbelastungspunkte (UBP). So können Stromhändler und Stromlieferantinnen in der Stromkennzeichnung gegenüber ihren Endkunden und Kundinnen die Lifecycle-Werte für CO2 und die Umweltbelastungspunkte ausweisen. Die Werte können bereits für die Stromkennzeichnung 2021 ausgewiesen werden.
Die Kennwerte wurden mit aktualisierten Hintergrunddaten (UVEK Ökobilanzdatenbestand DQRv2:2022) berechnet und sind auf der Webseite der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) publiziert:
Bisher wurden auf dem Herkunftsnachweis (HKN) nur die Treibhausgasemissionen in kg CO2 Äquivalent angegeben, die während der Stromproduktion – also nicht über den gesamten Lebenszyklus der Produktionsanlage – angefallen sind.