Wasserstoff wird ab dem 1.1.2025 an aus sämtlichen erneuerbaren und fossilen Produktionsarten (also jegliche «Farben» von Wasserstoff) erfasst, wohingegen bei den übrigen flüssigen und gasförmigen Brenn- und Treibstoffen nur die erneuerbaren Stoffe. Das heisst, es werden auch für den fossilen Wasserstoff HKN ausgestellt.
Category:
eTS-eBS-de