Der Anlagenbetreiber oder die Anlagenbetreiberin muss gemäss geltendem Recht seit dem 1. Januar 2025 die PV-Anlage während mindestens 20 Jahren betreiben (Mindestlaufzeit). Für Anlagen, welchen die Einmalvergütung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2024 verfügt wurde, beträgt diese Dauer 15 Jahre. Für Anlagen, welchen die Einmalvergütung vor dem 1. Januar 2018 verfügt wurde, beträgt diese Dauer zehn Jahre.
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