Die Rückforderung berechnet sich mit folgender Formel:

Zustehender Betrag minus erhaltene EIV = Rückforderungsbetrag, welcher zurückerstattet werden muss. Besonderheiten in der Berechnung ergeben sich bei Verkleinerungen von Anlagen. Bei Zusammenlegungen muss nur der Grundbeitrag einer PV-Anlage zurückbezahlt werden.
Zuständig für die finale Berechnung ist Pronovo. Pronovo fordert die Beiträge mittels einer anfechtbaren Verfügung zurück.
Category:
faq-de