Für die importierten Mengen muss nachgewiesen werden, dass sie die ökologischen Anforderungen gemäss der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis für erneuerbare Brenn- und Treibstoffe einhalten. Die Prüfung der heute gängigen Zertifizierungssysteme in diesem Bereich auf Ihre Eignung, die Einhaltung dieser Anforderungen nachzuweisen, ist im Gange. Es wird eine «Positivliste» mit Zertifizierungssystemen geben, anhand derer die ökologischen Anforderungen an die erneuerbaren Gase belegt werden können, welche mittels Zertifikat importiert werden. Die Liste ist noch nicht publiziert. Sie wird bis Ende Jahr veröffentlicht. Die «Positivliste» wird sich an den heutigen Biogasgrundsätze der Branche orientieren. Diese «Positivliste» ist zu unterscheiden von der Positivliste des Zolls im Rahmen der Gewährung der Steuererleichterung.
Welche Art von Nachweis wird bei den Zertifikatsimporten erwartet?
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