Gemäss neuem CO2-Gesetz können leitungsgebundene ausländische erneuerbare Gase neu ans EHS und die Verminderungsverpflichtung angerechnet werden, wenn u.a. gemäss Art. 6 Pariser Übereinkommen auch die Emissionsverminderung mittransferiert wird. Dafür ist ein Staatsvertrag zwischen den beiden transferierenden Ländern notwendig. Unternehmen im EHS und mit Verminderungsverpflichtung erhalten die CO2-Abgabe zurückerstattet, welche nach wie vor auf das physisch importierte Erdgas erhoben wird.
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