Wann habe ich Anspruch auf eine Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV)?

Ein Gesuch um Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV) kann für alle Anlagen oder Erweiterungen mit einer Leistung von weniger als 100 kW eingereicht werden, auch wenn die Gesamtleistung nach der Erweiterung 100 kW oder mehr beträgt. Ein/e Betreiber*in einer Anlage kann auf die Vergütung der Leistung über 100 kW verzichten, womit die Anlage ebenfalls als kleine Anlage gilt.

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