Projektfortschrittsmeldung (PFM)

Für das Windenergieprojekt muss bis zur Frist von zehn Jahren nach Erhalt der Verfügung dem Grundsatz nach eine Projektfortschrittsmeldung (PFM) eingereicht werden.

Folgende Dokumente müssen dazu eingereicht werden:

  • Rechtskräftige Baubewilligung inklusive Rechtskraftbescheinigung
  • Meldung des Projekts bei der Netzbetreiberin sowie deren Stellungnahme
  • Formular für die Projektfortschrittsmeldung

Die Laufzeit der Fristen beginnt mit dem Ausstellungsdatum der zusichernden Verfügung (siehe Gesuch).

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