C’est possible en principe. Vous avez toutefois besoin de l’accord du propriétaire foncier ou de la propriétaire foncière.
Archiv: FAQs
Kann ich eine Einmalvergütung beantragen, auch wenn meine Anlage nicht am öffentlichen Netz angeschlossen ist?
Ja, erfüllt diese sogenannte Inselanlage die üblichen Fördervoraussetzungen (z.B. minimale und maximale Leistung, definierter Standort), kann sie mit einer Einmalvergütung gefördert werden. Inselanlagen mit einem Inbetriebnahmedatum ab 1.1.2013 sind als Neuanlagen förderwürdig.
Auf einem Grundstück, auf welchem bereits eine Solaranlage besteht, darf eine Inselanlage gefördert werden, wenn es sich effektiv um eine solche handelt. Diese darf also keine Verbindung zum Netz haben. Zwischen den Anlagen und auch zwischen der Inselanlage sowie dem Netz darf keine Verbindung bestehen.
Inselanlagen werden als eigenständige Anlagen mit einem Grund- und einem Leistungsbeitrag gefördert. Dies ist mit in Krafttreten der EnFV 01.01.2018 möglich geworden. Pronovo beurteilt seit dem 01.05.2020 die Gesuche entsprechend. Gesuche, die unter bisheriger Praxis abgewiesen worden sind, können erneut gestellt werden.
Wie kann ich einen Dauerauftrag erstellen?
Der Dauerauftrag kann direkt online im Schweizer Herkunftsnachweissystem erfasst werden. Wenn der Dauerauftrag von allen Parteien bestätigt und akzeptiert wird, gilt der Dauerauftrag als abgeschlossen und ist im Herkunftsnachweissystem legitim registriert. Jegliche Papierformulare entfallen bei diesem Prozess. Ein Dauerauftrag wird entweder durch den Anlagenbetreiber über den Login bei «Mein Projekt» oder durch den Stormhändler*in/ -lieferanten im Herkunftsnachweissystem erfasst. Eine Anleitung zur Erfassung eines Dauerauftrags finden Sie hier:
- Anleitung für den/die Anlagenbetreiber/in
- Anleitung für den/die Stromhändler*in/-lieferanten
- Video zur Online-Erfassung durch Händler*in/Stromlieferant
- Video zum Upload durch Händler*in/Stromlieferant
- Video zur Online-Erfassung, ändern & beenden durch Anlagenbetreiber/in
- Video zum Ändern & Beenden durch Händler/Stromlieferanten
Daueraufträge werden nur noch online entgegengenommen.
Habe ich für meine nicht geförderte Anlage trotzdem Anrecht auf Herkunftsnachweise?
Ja! Die Ausstellung von Herkunftsnachweisen ist unabhängig zur Einmalvergütung.
Um eine reine HKN-Anlage zu erfassen, melden Sie sich bei Ihrem Netzbetreibenden oder Auditor*in, falls die Gesamtwechselrichterleistung grösser als 30 kVA beträgt.
Viele Energieversorger oder Händler sind zudem bereit, die Herkunftsnachweise von Anlagenbetreiber*innen zu erwerben.
Kann ich für meine Erweiterung einer Photovoltaikanlage eine Einmalvergütung beantragen?
Ja, grundsätzlich werden auch Erweiterungen mit einem Leistungsbeitrag (abhängig von der Leistung der Anlage) gefördert. Ein Pauschalbetrag pro Anlage wird dabei jedoch nicht mehr ausbezahlt. Die Erweiterung muss über eine zusätzliche Leistung von mindestens 2 kW verfügen und an die Grundanlage angeschlossen sein.
Bitte beachten Sie: Für Photovoltaikanlagen, für die bereits vor dem 1. Januar 2018 eine Einmalvergütung beantragt oder erhalten wurde und deren Gesamtleistung ebenfalls vor diesem Datum 30 kW oder mehr betrug, besteht kein Anspruch auf eine Einmalvergütung für die Leistung ab 30 kW.
Muss ich meine Einmalvergütung versteuern?
Jeder Kanton hat seine eigenen steuerrechtlichen Bestimmungen. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Steuerbehörde.
Ist die Einmalvergütung mehrwertsteuerpflichtig?
Einmalvergütungen qualifizieren sich als Kostenausgleichszahlung (Art. 18 Abs. 2 Bst. g MWSTG). Deshalb erfolgt die Auszahlung komplett ohne Mehrwertsteuer.
Wann erhalte ich meine Einmalvergütung?
Im Jahr 2025 wird Pronovo voraussichtlich alle Anlagen, deren Gesuch zur Einmalvergütung bis zum 31. Oktober 2025 vollständig eingereicht wurde, eine Förderzusage ausstellen und auszahlen.
Wie hoch ist die Einmalvergütung für meine Photovoltaikanlage?
Die Einmalvergütung setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem Leistungsbeitrag (abhängig von der Leistung der Anlage) zusammen. Der Tarif orientiert sich am Inbetriebnahmedatum, der Höchstleistung (kW) der Anlage und der Art der Anlage (angebaut/freistehend oder integriert). Pronovo stellt zur Berechnung der Einmalvergütung einen Tarifrechner zur Verfügung.
Wer reicht das Gesuch für eine Einmalvergütung ein?
Das Gesuch kann grundsätzlich von jedem/jeder Anlagenbetreiber*in eingereicht werden. Dazu kann aber auch eine dritte Partei bevollmächtigt werden. Oft bieten Installateure entsprechende Dienstleistungen an. Auf der Webseite Solarprofis können Sie ein/e geeignete/n Installateur*in für Ihre Photovoltaikanlage finden.