Ja. Grundsätzlich sollen HKN für ausländische erneuerbare Gase ins zukünftige Herkunftsnachweis-System eingetragen werden können, wenn sie die ökologischen Anforderungen gemäss Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis für erneuerbare Brenn- und Treibstoffen einhalten. Es wird eine «Positivliste» mit Zertifizierungssystemen geben, anhand derer die ökologischen Anforderungen an die erneuerbaren Gase belegt werden können, welche mittels Zertifikat importiert werden. Die Liste ist noch nicht publiziert. Sie wird bis Ende Jahr veröffentlicht. Die «Positivliste» wird sich an den heutigen Biogasgrundsätze der Branche orientieren. Diese «Positivliste» ist zu unterscheidend von der Positivliste des Zolls im Rahmen der Gewährung der Steuererleichterung. Pronovo wird bei der Übertragung der Zertifikate ins HKN-System prüfen, ob diese gemäss einem Zertifizierungssystem auf der «Positivliste» zertifiziert sind.
Können nur noch HKN aus Anlagen mit Einhaltung der Positivliste erfasst werden? Wer prüft dies und wie wird dies gemacht?
Category:
eTS-eBS-de