Die Energiedaten müssen einmal monatlich, spätestens bis zum 6. des Folgemonats erfasst werden. Eine Erfassung ist aber auch in mehreren Etappen möglich.
Category:
eTS-eBS-de
Die Energiedaten müssen einmal monatlich, spätestens bis zum 6. des Folgemonats erfasst werden. Eine Erfassung ist aber auch in mehreren Etappen möglich.