Beim Dena-Register werden die Zertifikate für die Biogasproduktionen 2024 erst spät ausgestellt (bspw.im April 2025). Ist es richtig, dass diese HKN bis Ende 2026 gültig sein werden?

Ja. Die Vollzugsstelle wird HKN für ausländische Zertifikate erneuerbarer Gase ausstellen, die per Ende des regulären Meldefensters Q4 2024 noch nicht in der Clearingstelle erfasst worden sind, deren zugrundeliegenden Stoffe aber zwischen dem 1. April 2021 und dem 31. Dezember 2024 produziert worden sind und der Eigentümer nachweisen kann, dass die ab dem 1. April 2021 geltenden ökologischen Anforderungen der Biogasgrundsätze der Branche eingehalten wurden. Diese Zertifikate werden eine begrenzte Gültigkeit haben und werden am 31.12.2026 aus dem HKN-System gelöscht. Für diesen Spezialfall von im Ausland gelagerten Zertifikaten, die nach dem regulären Meldefenster Q4 2024 transferiert werden, prüfen wir derzeit, wie wir es technisch abwickeln können. Wir empfehlen, die ausländischen Zertifikate, die noch im Ausland lagern, so schnell wie möglich in die Schweiz zu transferieren, um von einer möglichst langen Gültigkeitsdauer profitieren zu können.

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