Auszahlung

Die Auszahlung des Investitionsbeitrags erfolgt durch Pronovo zulasten des Netzzuschlagsfonds. Das gewünschte Auszahlungskonto sowie allenfalls die Mehrwertsteuernummer sind Pronovo mit dem Formular «Zahlungsinformationen für EVS, GMP, IB und BKB» mitzuteilen.

Der Investitionsbeitrag wird in drei Tranchen ausbezahlt:

  • 1. Tranche: 40 % des Höchstbetrags: bei Baubeginn
  • 2. Tranche: 30 % des Höchstbetrags: nach Einreichen der Inbetriebnahmemeldung
  • 3. Tranche: Differenz von der 1. und 2. Tranche zum definitiven Investitionsbeitrag: nach Eintritt der Rechtskraft der definitiven Festsetzung des Investitionsbeitrags. Die definitive Festsetzung erfolgt nach der Bauabschlussmeldung.

Die Höhe des Investitionsbeitrags bestimmt sich nach dem Referenzanlagenprinzip. Das bedeutet, die Leistung einer Anlage ist ausschlaggebend für die Förderhöhe (und nicht die effektiven Kosten).

Bei Biogas- und Klärgasanlagen ist die äquivalente Leistung ausschlaggebend. Diese entspricht dem Quotienten aus der Nettoproduktion in kWh und der Stundensumme des jeweiligen Betriebsjahres.

Für die Berechnung der Ansätze für Holzkraftwerke ist die installierte Anlagenleistung massgebend. Die Herleitung der jeweiligen Leistung muss im Projektbeschrieb nachvollziehbar aufgezeigt werden.

Die Ansätze für Biogasanlagen betragen je Leistungsklasse:

Leistungsklasse Ansatz in Fr./kWäq-el
≤   50 kW 19’000
≤ 100 kW 18’000
≤ 500 kW 15’000
≥ 500 kW 13’000

Die Ansätze für Holzkraftwerke betragen je Leistungsklasse:

Leistungsklasse Ansatz in Fr./kWel
≤   50 kW 5’000
≤ 100 kW 4’600
≤ 500 kW 3’800
≤     5 MW 3’100
>     5 MW 2’200

Die Ansätze für Klärgasanlagen betragen je Leistungsklasse:

Leistungsklasse Ansatz in Fr./kWäq-el
≤   50 kW 2’500
≤ 100 kW 1’300
≤ 500 kW    400
≥ 500 kW    200
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