Auszahlung

Die Auszahlung des Investitionsbeitrags erfolgt durch Pronovo zulasten des Netzzuschlagsfonds. Das gewünschte Auszahlungskonto sowie allenfalls die Mehrwertsteuernummer sind Pronovo mit dem Formular «Zahlungsinformationen für EVS, GMP, IB und BKB» mitzuteilen.

Der Investitionsbeitrag wird in zwei Tranchen ausbezahlt:

  • 1. Tranche: 50 % des Höchstbetrags: bei Baubeginn
  • 2. Tranche: Differenz zwischen der 1. Tranche und dem definitiven Investitionsbeitrag: nach Eintritt der Rechtskraft der definitiven Festsetzung des Investitionsbeitrags. Die definitive Festsetzung erfolgt bei der Inbetriebnahme anhand der tatsächlich installierten Leistung.

Die Windenergieanlagen werden gestützt auf die Höhenlage, auf der sie errichtet werden, in drei Kategorien eingeteilt:

  • Kategorie I: < 1’000 m über Meer;
  • Kategorie II: 1’000-1’700 m über Meer;
  • Kategorie III: >1’700 m über Meer

Massgebend für die Bestimmung der Höhenlage ist die Oberkante des Fundaments der Anlage.

Die Ansätze betragen:

Kategorie  Ansatz in Fr./kW 
I  1’300 
II  1’500 
III  1’650
Category: ib-wind-de