| Publikation der Auktionsbedingungen Mindestens einen Monat vor dem Gebotstermin jeder Auktionsrunde publiziert Pronovo die folgenden Auktionsbedingungen:
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| Eingabe der Gebote Gebote können jederzeit im Pronovo Kundenportal vorerfasst werden. Frühestens 14 Kalendertage vor dem Gebotstermin und nach Zahlung einer Teilnahmegebühr in Höhe von CHF 300 an Pronovo können die Gebote dann final eingereicht werden. |
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| Prüfung der Gebote und Zuschlagsverfügung Nach dem Gebotstermin prüft Pronovo alle Gebote. Gebote, welche die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, erhalten eine Abweisung. Anschliessend wird für die Projekte die Zuschlagsverfügung erteilt, bis das ausgeschriebene Auktionsvolumen erreicht ist. Werden mehrere Gebote mit dem gleichen Angebot (CHF pro kW bzw. Rp. pro kWh) abgegeben und finden nicht alle diese Gebote im Auktionsvolumen Platz, so erhalten die Gebote mit der grössten noch ins Auktionsvolumen passenden Leistung einen Zuschlag. Weisen mehrere dieser Gebote die exakt gleiche Leistung auf und finden nicht alle im Auktionsvolumen Platz, so wird keines dieser Gebote berücksichtigt. Die Projektanten der erfolgreichen Projekte werden von Pronovo innerhalb von maximal 14 Kalendertagen informiert. |
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| Publikation Auktions-Cockpit Pronovo publiziert auf der Webseite die wichtigsten Kennzahlen der abgeschlossenen Auktionsrunde. |
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| Realisierungsfrist Ab Eintritt der Rechtskraft der Zuschlagsverfügung haben die Projektanten 24 Monate Zeit, die Anlage in Betrieb zu nehmen. |
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| Meldung der Inbetriebnahme und Sperrfrist Die Inbetriebnahme ist spätestens einen Monat (Förderung durch GMP) respektive drei Monate (Förderung durch EIV) nach Inbetriebnahme zu melden. Diese Meldung beinhaltet die Beglaubigung der Anlagendaten und erfolgt über das Kundenportal. Die Beglaubigung erfolgt durch den Auditor / die Auditorin und kann anschliessend von den Gesuchstellenden an Pronovo übermittelt werden. Dazu verweisen wir auf den «Leitfaden zur Beglaubigung von Anlage- und Produktionsdaten» und die «Richtlinie zur Energieförderungsverordnung (EnFV) – Photovoltaik» auf der Pronovo Webseite. Anlagen, die nicht innerhalb von 24 Monaten in Betrieb genommen werden, werden auf eine Sperrliste für fünf Jahre gesetzt. Dies bedeutet, dass auf dem betreffenden Grundstück für die Dauer von fünf Jahren keine Teilnahme an einer Auktion möglich ist. |
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| Auszahlung der Vergütung Sind alle Unterlagen vollständig eingegangen und erfüllt die Anlage alle Voraussetzungen, teilt Ihnen Pronovo die definitive Höhe der Einmalvergütung oder den Vergütungssatz mit. Die Auszahlung der Einmalvergütung erfolgt mittels einer einmaligen Zahlung. Diese erfolgt spätestens drei Monate nach Meldung der Inbetriebnahme. Die Auszahlung der gleitenden Marktprämie erfolgt quartalsweise anhand der effektiven Stromproduktion der Anlage. Aufgrund der Erfassungsfristen und der vierteljährlichen Auszahlungsperiodizität erfolgt der Vergütungslauf jeweils per Ende Folgequartal nach Ablauf des Produktionsquartals wie folgt:
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pv-aukt-de