Habe ich Anspruch auf den Neigungswinkelbonus?

Anlagenteile, welche eine Neigung von mind. 75 Grad aufweisen, haben Anrecht auf den Neigungswinkelbonus. Für integrierte Anlagenteile, die ab dem 01.01.2025 in Betrieb genommen werden, beträgt der Bonus 400 CHF/kW, während angebaute oder freistehende Anlagenteile 200 CHF/kW erhalten. Dieser Bonus wird zusätzlich zur EIV gewährt.

Habe ich Anspruch auf den Winterstrombonus?

Alle Anlagen ab einer Leistung von 100 kW mit einem Inbetriebnahmedatum ab 01.01.2026 haben Anspruch auf den Winterstrombonus, wenn deren Stromproduktion im Winterhalbjahr (1. Oktober bis 31. März) 500kWh pro kW übersteigt. Der Bonus kann sowohl für GREIV- wie auch für HEIV-Anlagen, sprich für Anlagen mit und ohne Eigenverbrauch, gewährt werden – einschliesslich jener, die durch Auktionen festgelegt werden.

Der Winterstrombonus beträgt:

  • 3.50 CHF/kW für Anlagen ohne Eigenverbrauch
  • 2.50 CHF/kW für Anlagen mit Eigenverbrauch

multipliziert mit dem durchschnittlichen spezifischen Winterstrommehrertrag.

Für Anlagen, die einen Winterstrombonus erhalten, besteht kein Anspruch auf den Neigungswinkelbonus.