Das Gesuch um eine gleitende Marktprämie ist bei der Vollzugsstelle (Pronovo AG) einzureichen.
Das Gesuchsformular ist ausgefüllt und unterschrieben an die Pronovo AG zu senden, ebenso wie eine eventuelle Vollmacht. Dabei müssen folgende Punkte beachtet werden:
- Ein Gesuch kann erst gestellt werden, wenn eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt oder – sofern für ein Projekt keine Baubewilligung erforderlich ist – die Baureife des Projekts nachgewiesen ist.
- Das Gesuch muss vollständig eingereicht werden. Alle erforderlichen Anhänge sind auf dem Gesuchsformular aufgelistet. Eine unvollständige Einreichung wird retourniert.
- Das Gesuchsformular ist im Original mit allen erforderlichen Beilagen per Post einzusenden, da der Poststempel als Anmeldedatum gilt. Nicht per Post eingesendete Gesuche sind ungültig und werden nicht bearbeitet. Es wird empfohlen, das Gesuch per Einschreiben zu versenden.
- Spätere Änderungen zum Gesuch können Pronovo schriftlich mitgeteilt werden. Dies beinhaltet sowohl Änderungen in den Angaben als auch Änderungen des Anlagenbetreibers bzw. der Anlagenbetreiberin (Wechsel Anlagenbetreibende/r) oder Änderungen des Standorts der Anlage (bitte mit Begründung).
Mit dem Gesuch wird die Förderwürdigkeit der Anlage geprüft. Gesuchstellende erhalten nach der Prüfung von Pronovo eine
- zusichernde Verfügung, wenn das Projekt die Anforderungen an die Förderung gemäss EnFV und den Angaben auf dem Gesuch erfüllt
oder eine
- abweisende Verfügung, wenn die Mindestanforderungen nicht erfüllt sind.
Reichen die Mittel nicht für eine sofortige Berücksichtigung aller Gesuche aus, so werden die Projekte in eine Warteliste aufgenommen.