Vereinfachte Anlagendefinition für Photovoltaikanlagen

Für PV-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurden, gilt die neue, einfachere Anlagendefinition. Dies bedeutet, dass auf einem Grundstück mit nur einem Netzanschlusspunkt derselbe Anlagenbetreibende mehrere eigenständige PV-Anlagen errichten kann. Voraussetzung dafür ist, dass jede dieser Anlagen über einen eigenen separaten Messpunkt verfügt.

Erläuternde Informationen dazu stehen in unserer Photovoltaik-Richtlinie.