Pronovo akzeptiert Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur

Alle Dokumente, z.B. Beglaubigungen, können auch als PDF mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur via E-Mail an Pronovo eingereicht werden.

Um Rechtssicherheit zu garantieren, muss die Signatur den Vorgaben des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) entsprechen. Auf der Webseite des BAKOM steht Ihnen eine Liste mit Anbietern dieser Signaturform zur Verfügung. Wer bereits über eine elektronische Signatur verfügt, aber nicht sicher ist, ob diese den Anforderungen genügt, kann ein PDF auf der Webseite www.validator.ch hochladen. Zeigt die Webseite eine grüne Bestätigung an, kann die Signatur im Austausch mit Pronovo verwendet werden.

Wenn Dokumente mit elektronischer Signatur den Test der genannten Webseite nicht bestehen, kann Pronovo sie nicht verarbeiten. Dazu zählen z.B. auch eingescannte Unterschriften.