Präzisierung «Grundbuchauszug / gleichwertiges Dokument»

Damit Pronovo eine Anmeldung zur Förderung als vollständig akzeptieren darf, benötigen wir unter anderem einen Grundbuchauszug oder ein gleichwertiges Dokument, das eine eindeutige Identifizierung des Grundstücks und der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zulässt. Gleichwertige Dokumente können zum Beispiel die Eigentümerauskunft des Grundbuchamts oder ein Dokument einer elektronischen Plattform für Grundbuchdaten sein.

Aufgrund verschiedener Anfragen haben wir nachfolgend festgehalten, unter welchen Voraussetzungen ein Dokument anstelle eines Grundbuchauszugs von Pronovo akzeptiert wird:

  • Das Dokument darf im Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Aus dem Dokument muss eindeutig hervorgehen, wer Grundeigentümer ist und um welche Grundstücksnummer in welcher Gemeinde es sich handelt (Bsp.: Parzelle 111, GB Musterlingen).
  • Falls das Dokument von einer elektronischen Plattform für Grundbuchdaten stammt, muss diese im Auftrag einer kantonalen oder einer Behörde des Bundes betrieben und von diesen anerkannt werden.

Ältere Dokumente und solche, welche die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, können nicht akzeptiert werden. Wir behalten uns vor, einen Grundbuchauszug nachzufordern, falls dem eingereichten Dokument eine benötigte Information nicht entnommen werden kann. Damit das Gesuch rasch und ohne zusätzliche Rückfragen bearbeitet werden kann empfehlen wir, auf die Einreichung von Kaufverträgen oder Baubewilligungen zu verzichten.

Wenn Unsicherheiten bestehen, ob Dokumente von Pronovo als gleichwertig zum Grundbuchauszug akzeptiert werden, kann dies gerne vorgängig mit Pronovo abgeklärt werden.

Falls Sie individuelle Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an info@pronovo.ch wenden.

Frick, 2. September 2020