Messung von Anlagen mit Energieflussrichtungs-Sensoren (EnFluRi)

Bedingung für die ordnungsgemässe Ausstellung von Herkunftsnachweisen (HKN) oder Einspeisevergütungen (EVS) ist es, dass nur Energie aus der betreffenden Produktionsanlage verwendet wird. Es darf zu keinem Zeitpunkt Energie aus anderen oder unbekannten Energieträgern für eine Anlage herangezogen werden.

Ist die notwendige Eindeutigkeit beim Einsatz von elektrischen Energiespeichern nicht durch die Messanordnung gewährleistet, muss ein sogenannter Energieflussrichtungs-Sensor, kurz EnFluRi-Sensor, oder eine ebenbürtige technische Einrichtung vorhanden sein.

Die von Pronovo zugelassenen Prinzipschaltungen sind im Leitfaden zur Beglaubigung von Anlagen- und Produktionsdaten aufgeführt.